Wir kaufen fällige Forderungen regresslos an – ohne Vorfinanzierung, ohne Kreditgeschäft und streng nach BaFin-Vorgaben.
Ein transparenter Prozess speziell für deutsche Online-Händler.
Sie senden uns Ihre fälligen Forderungen. Wir prüfen Bestand und Veritätsrisiko.
Sie erhalten ein verbindliches Kaufangebot. Bei Bedarf schließen wir einen Rahmenvertrag.
Die Forderung wird regresslos abgetreten. Sie erhalten den Kaufpreis direkt.
Wir übernehmen das komplette Mahnwesen und Inkasso.
Beim Fälligkeitsfactoring werden ausschließlich bereits fällige Forderungen angekauft. Es erfolgt keine Vorfinanzierung. Der Kaufpreis wird erst nach der Fälligkeit gezahlt. Dadurch handelt es sich um ein erlaubnisfreies Modell nach BaFin-Vorgaben.
Nein. Der regresslose Ankauf bereits fälliger Forderungen unterliegt nicht dem Erlaubnisvorbehalt des KWG. Dies wird im BaFin-Merkblatt zum Factoring (Stand Dezember 2024) ausdrücklich bestätigt.
Sie tragen nach dem Verkauf keinerlei Ausfallrisiko mehr. Bei Nichtzahlung des Kunden können wir den Kaufpreis nicht von Ihnen zurückfordern. Das Risiko liegt vollständig bei uns.
Wir kaufen fällige Forderungen aus dem Online-Handel, insbesondere offene Rechnungen, Beträge nach Mahnverfahren, Rücklastschriften und Forderungen aus Kauf auf Rechnung (BNPL).
Nach Einreichung der Unterlagen prüfen wir Ihre Forderungen meist innerhalb von 1–3 Werktagen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Bei Annahme erfolgt die Zahlung zeitnah nach Abtretung.
Ihr direkter Ansprechpartner ist Patrick Kistenpfennig, Geschäftsführer der Smart Six Capital GmbH.
Telefon: +49 (0)6131 63 68 6-40
E-Mail: info@smartsix.capital
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – wir besprechen Ihre Situation und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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